Vertretung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Betriebsräten
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen und Betriebsräte. Wir helfen effektiv bei der Vermeidung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (z.B. durch Gestaltung von Arbeitsverträgen) sowie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gehalts- und Lohnansprüchen sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten stehen:
Kündigungsschutz
Urlaubsabgeltungszahlungen
Streit über Zeugnisanspruch und -inhalt
Abmahnungen und Kündigungen
Vergütungs- und Haftungsfragen
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen aller Art