Testamente, Erbverträge, Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
Im Erbrecht beraten wir Sie unter anderem in Fragen, wem das Vermögen einer Person nach Ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.
Wir helfen bei der Auslegung von Testamenten, Erbverträgen und der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso klären wir gemeinsam mit Ihnen die Notwendigkeit einer Ausschlagung des Erbes – zum Beispiel bei Überschuldung.
Gerne entwerfen wir Ihnen und/oder Ihrem Ehepartner ein Testament, genau zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Gleiches gilt für individuelle Versorgungsvollmachten und Patientenverfügungen.
Übrigens: Beim Erbvertrag macht die Kombination mit einem Ehevertrag besonders Sinn. Hier erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Anwalt für Familienrecht eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung. Mehr unter Familienrecht
Selbstverständlich vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehr Ihrer Ansprüche – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.