Im Familienrecht stehen Beratung und Betreuung bei Trennungs- und Scheidungs-Verfahren sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Vordergrund unserer Tätigkeit. In diesem Komplex bearbeiten wir auch Fragen der eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. Probleme bei der Auflösung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Wir kümmern uns insbesondere um:
Ehescheidungen, einschließlich Vermögensausgleich
Unterhaltsansprüche
Sorgerecht/Umgangsrecht/Besuchsrecht
Hausratsaufteilung und Ehewohnungszuweisung
Schulden aus der Ehe
Vermögensauseinandersetzung
Vaterschaftsanerkennung/-anfechtung
Ehevertrag
Unterhaltsansprüche werden von uns, dank modernster EDV, stets aktuell und nachvollziehbar für den Mandanten aufbereitet.
Wir erledigen außerdem alle gerichtlich notwendigen Arbeiten zu Ehescheidungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gerichtstermine nehmen wir natürlich gemeinsam mit Ihnen wahr.