Fortbildungszertifikate der Bundesrechtsanwaltkammer
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen und kommt so Ihnen als Mandant zugute, da Sie auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.
Folgende Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben den Nachweis regelmäßiger Fortbildung gemäß der Bundesrechtsanwaltskammer erbracht: